Nachgewiesen sind Entscheidungen, die sich in den Entscheidungsgründen mit der Vorschrift inhaltlich befassen, mit Randnummer, zitierter Norm und dem Satz des Gerichts, in dem sie in Bezug genommen wird. Zugeordnet sind Bezugnahmen auf die LBO 2004 in ihren jeweiligen Fassungen; Entscheidungen zu früheren Fassungen finden sich bei den Seiten der jeweiligen Fassung. Alle Entscheidungen: Rechtsprechungsübersicht.
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VG Saarland, Beschluss vom 25.07.2023 – 5 L 800/23
Rn. 30 zitiert: § 60 LBO
„Deshalb ist es etwa nicht von Bedeutung, ob ein Vorhaben verfahrensrechtlich nach den §§ 60 bis 65 LBO zutreffend eingeordnet wurde oder aber die Nachbarschaft im Verständnis von § 71 LBO ausreichend beteiligt wurde“
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VG Saarland, Beschluss vom 10.05.2023 – 6 L 1586/22
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OVG Saarland, Beschluss vom 27.04.2023 – 2 A 259/22
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OVG Saarland, Urteil vom 27.01.2022 – 2 C 113/21
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OVG Saarland, Beschluss vom 29.12.2021 – 2 B 276/21
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OVG Saarland, Beschluss vom 08.04.2021 – 2 B 24/21
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VG Saarland, Urteil vom 11.11.2020 – 5 K 215/19
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VG Saarland, Urteil vom 21.10.2020 – 5 K 1982/19
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VG Saarland, Urteil vom 21.10.2020 – 5 K 1886/19
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OVG Saarland, Beschluss vom 02.07.2020 – 2 B 194/20
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OVG Saarland, Beschluss vom 28.05.2020 – 2 B 176/20
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VG Saarland, Urteil vom 31.07.2019 – 5 K 2421/17
Rn. 33 zitiert: § 60 LBO
„Allerdings dienen die formal-rechtlichen Bestimmungen über die Baugenehmigungspflicht (§ 60 LBO), die Verfahrensfreiheit (§ 61 LBO) und die Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO) allein den öffentlichen Interessen und sind von daher schon vom Ansatz her ungeeignet, Nachbarn irgendwelche Abwehrrechte …“
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VG Saarland, Beschluss vom 19.12.2018 – 5 L 1318/18
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VG Saarland, Urteil vom 12.12.2018 – 5 K 970/18, (5 K 80/16)
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VG Saarland, Urteil vom 28.11.2018 – 5 K 1500/16
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OVG Saarland, Beschluss vom 02.08.2018 – 2 B 170/18
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OVG Saarland, Beschluss vom 27.02.2018 – 2 A 451/17
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OVG Saarland, Beschluss vom 17.01.2018 – 2 A 383/17
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OVG Saarland, Urteil vom 14.07.2016 – 2 A 46/15
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OVG Saarland, Urteil vom 23.05.2016 – 2 A 5/16
Im Leitsatz des Gerichts genannt; Fundstelle in den Gründen siehe Volltext.
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VG Saarland, Urteil vom 04.11.2015 – 5 K 1945/14
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OVG Saarland, Beschluss vom 26.08.2015 – 2 B 154/15
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 14.07.2015 – 5 K 32/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 19.11.2014 – 5 K 2185/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 08.10.2014 – 5 K 808/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 08.10.2014 – 5 K 786/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2014 – 2 B 209/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 14.04.2014 – 2 B 207/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 21.10.2013 – 2 B 344/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.07.2013 – 2 B 320/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 15.05.2013 – 2 B 51/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 13.05.2013 – 2 B 44/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 10.04.2013 – 5 K 37/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 10.10.2012 – 5 K 542/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 02.07.2012 – 2 A 446/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 – 2 B 49/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 – 2 B 48/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2012 – 2 B 400/11
Rn. 12 zitiert: § 60 Abs. 1 LBO 2004
„… 1 Nr. 1 a) LBO 2004) und unterliegen daher auch nach dem heutigen, gegenüber dem davor geltenden Bauordnungsrecht im Saarland weitreichend „liberalisierten“ Verfahrensrecht der geltenden Landesbauordnung dem sich für unbeplante Gebiete aus § 60 Abs. 1 LBO 2004 ergebenden Baugenehmigungserfordernis“
Rn. 17 zitiert: § 60 Abs. 1 LBO 2004
„… zu 10 qm Brutto-Grundfläche standortunabhängig in den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben auf- und damit vom Genehmigungserfordernis ausgenommen (§ 60 Abs. 1 LBO 2004) und die Bauherrinnen und Bauherren insoweit auch von der Pflicht zur Einreichung von Bauvorlagen vor der Bauausführung …“
Rn. 17 zitiert: § 60 Abs. 2 LBO 2004
„… das Planungsrecht des Bundes (§ 35 BauGB) keine Einschränkungen hinsichtlich der materiellrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben zur Folge hat (§ 60 Abs. 2 LBO 2004), ergibt sich der Verstoß gegen die öffentlichrechtlichen Vorschriften im Sinne des Tatbestands des § 82 Abs. 2 LBO 2004 …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2012 – 2 B 398/11
Rn. 12 zitiert: § 60 Abs. 1 LBO 2004
„… 1 Nr. 1 a) LBO 2004) und unterliegen daher auch nach dem heutigen, gegenüber dem davor geltenden Bauordnungsrecht im Saarland weitreichend „liberalisierten“ Verfahrensrecht der geltenden Landesbauordnung dem sich für unbeplante Gebiete aus § 60 Abs. 1 LBO 2004 ergebenden Baugenehmigungserfordernis“
Rn. 17 zitiert: § 60 Abs. 1 LBO 2004
„… 36 qm Bruttogrundfläche standortunabhängig in den Katalog der verfahrensfreien Vorhaben aufgenommen, damit vom Genehmigungserfordernis ausgenommen (§ 60 Abs. 1 LBO 2004) und die Bauherrinnen und Bauherren insoweit auch von der Pflicht zur Einreichung von Bauvorlagen vor der Bauausführung …“
Rn. 17 zitiert: § 60 Abs. 2 LBO 2004
„… das Planungsrecht des Bundes (§ 35 BauGB) keine Einschränkungen hinsichtlich der materiellrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben zur Folge hat (§ 60 Abs. 2 LBO 2004), ergibt sich der Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne des Tatbestands des § 82 Abs. 2 LBO 2004 …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 20.10.2011 – 5 L 510/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 08.12.2010 – 2 B 277/10
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 23.09.2010 – 2 A 196/10
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 01.09.2010 – 5 L 795/10
Rn. 20 zitiert: § 60 Abs. 1 LBO
„S. 2457) nicht zu vereinbaren, zum Anderen sei die Antragstellerin nicht im Besitze der nach § 60 Abs. 1 LBO erforderlichen Baugenehmigung“
Rn. 28 zitiert: § 60 Abs. 1 LBO
„Nach § 60 Abs. 1 LBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 nichts anderes bestimmt ist“
Rn. 29 zitiert: § 60 Abs. 2 LBO
„Zwar entbinden die Genehmigungsfreiheit und die Beschränkungen der bauaufsichtlichen Prüfung nach § 60 Abs. 2 LBO nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden und lassen die bauaufsichtlichen …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 12.05.2010 – 5 K 28/10
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 09.03.2010 – 2 B 516/09
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 24.02.2010 – 5 K 1761/08
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 04.09.2015); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.