§LBOSaar
§84a

Aufbau der Marktüberwachungsbehörden

Gesetz
Landesbauordnung (LBO) vom 18. Februar 2004
Teil
6 · Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach der EU-Bauproduktenverordnung
Fassung gültig ab
04.09.2015

Marktüberwachungsbehörden sind

1.

die oberste Bauaufsichtsbehörde (Marktüberwachungsbehörde),

2.

das Deutsche Institut für Bautechnik (gemeinsame Marktüberwachungsbehörde).