Nachgewiesen sind Entscheidungen, die sich in den Entscheidungsgründen mit der Vorschrift inhaltlich befassen, mit Randnummer, zitierter Norm und dem Satz des Gerichts, in dem sie in Bezug genommen wird. Zugeordnet sind Bezugnahmen auf die LBO 2004 in ihren jeweiligen Fassungen; Entscheidungen zu früheren Fassungen finden sich bei den Seiten der jeweiligen Fassung. Alle Entscheidungen: Rechtsprechungsübersicht.
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VG Saarland, Urteil vom 21.10.2020 – 5 K 1982/19
Rn. 33 zitiert: § 63 LBO
„… Klägerin begehrte Baugenehmigung sind die §§ 60 und 73 der Landesbauordnung in der Fassung vom 04.12.2019 (LBO).39 Nach § 60 Abs. 1 LBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nichts anderes bestimmt ist“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 21.10.2020 – 5 K 1886/19
Rn. 38 zitiert: § 63 LBO
„Rechtsgrundlage für die von der Klägerin im Hilfsantrag begehrte Baugenehmigung sind §§ 60 und 73 LBO. Nach § 60 Abs. 1 LBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nichts anderes bestimmt ist“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 28.05.2020 – 2 B 176/20
Rn. 13 zitiert: § 63 LBO
„… für den Anwendungsbereich der Verfahrensfreistellung nach dem § 61 Abs. 1 LBO, anders als beispielsweise für genehmigungsfreigestellte Vorhaben (§ 63 LBO), im § 1 Abs. 1 BauVorlVO bestimmt hat, dass keine Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens (Bauvorlagen), auch nicht was dessen Umfang …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 31.07.2019 – 5 K 2421/17
Rn. 33 zitiert: § 63 LBO
„… die formal-rechtlichen Bestimmungen über die Baugenehmigungspflicht (§ 60 LBO), die Verfahrensfreiheit (§ 61 LBO) und die Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO) allein den öffentlichen Interessen und sind von daher schon vom Ansatz her ungeeignet, Nachbarn irgendwelche Abwehrrechte oder gar …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 19.12.2018 – 5 L 1318/18
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 12.12.2018 – 5 K 970/18, (5 K 80/16)
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 28.11.2018 – 5 K 1500/16
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 27.02.2018 – 2 A 451/17
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Urteil vom 14.07.2016 – 2 A 46/15
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 28.01.2016 – 2 B 236/15
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 06.01.2016 – 5 L 1961/15
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 26.08.2015 – 2 B 154/15
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 14.07.2015 – 5 K 32/14
Rn. 19 zitiert: § 63 LBO
„Nach § 60 Abs. 1 LBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nichts anderes bestimmt ist“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 19.11.2014 – 5 K 2185/13
Rn. 48 zitiert: § 63 LBO
„Nach § 60 Abs. 1 LBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nichts anderes bestimmt ist“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 08.10.2014 – 5 K 808/13
Rn. 41 zitiert: § 63 LBO
„Die formal-rechtlichen Bestimmungen über die Baugenehmigungspflicht (§ 60 LBO), die Verfahrensfreiheit (§ 61 LBO) und die Genehmigungsfreistellung (§ 63 LBO) dienen allein den öffentlichen Interessen und sind von daher schon vom Ansatz her ungeeignet, Nachbarn irgendwelche Abwehrrechte gegenüber …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 08.10.2014 – 5 K 786/13
Rn. 31 zitiert: § 63 LBO
„Nach § 60 Abs. 1 LBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nichts anderes bestimmt ist“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2014 – 2 B 209/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Urteil vom 27.05.2014 – 2 A 2/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 14.04.2014 – 2 B 207/14
Rn. 11 zitiert: § 63 Abs. 2 Nr. 1 LBO 2004
„… 1 Nr. 1, Satz 3 LBO 2004 eine Freistellung vom Baugenehmigungserfordernis unabhängig von der Konformität mit den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 63 Abs. 2 Nr. 1 LBO 2004) und vor allem auch von der konkret beabsichtigten Nutzung, sofern es sich – wofür vorliegend keine durchgreifenden …“
Rn. 11 zitiert: § 63 Abs. 1 Satz 2 LBO 2004
„… allem auch von der konkret beabsichtigten Nutzung, sofern es sich – wofür vorliegend keine durchgreifenden Anhaltspunkte ersichtlich sind – nicht ausnahmsweise um ein Vorhaben mit Sonderbaueigenschaft im Sinne des enumerativen Katalogs in § 2 Abs. 4 LBO 2004 handelt (§ 63 Abs. 1 Satz 2 LBO 2004)“
Rn. 11 zitiert: § 63 Abs. 2 LBO 2004
„Die Genehmigungsfreistellung entfällt nach dem eindeutigen Wortlaut der insoweit maßgeblichen Bestimmung in § 63 Abs. 2 LBO 2004 lediglich bei Feststellbarkeit eines bauordnungsrechtlichen Abweichungserfordernisses (§§ 63 Abs. 2 Nr. 3, 68 LBO 2004)“
Rn. 11 zitiert: § 63 Abs. 2 Nr. 3 LBO 2004
„Die Genehmigungsfreistellung entfällt nach dem eindeutigen Wortlaut der insoweit maßgeblichen Bestimmung in § 63 Abs. 2 LBO 2004 lediglich bei Feststellbarkeit eines bauordnungsrechtlichen Abweichungserfordernisses (§§ 63 Abs. 2 Nr. 3, 68 LBO 2004)“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.06.2013 – 2 B 29/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 13.05.2013 – 5 L 687/13
Rn. 23 zitiert: § 63 LBO
„Dass die Voraussetzungen der Freistellung gemäß § 63 LBO nicht vorlagen, weil es sich bei dem Bebauungsplan aus dem Jahre 1960 nicht um einen qualifizierten Bebauungsplan im Verständnis von § 30 Abs. 1 BauGB handelt und sich die Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 Abs. 3 BauGB nach § 34 BauGB …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 10.04.2013 – 5 K 37/12
Rn. 19 zitiert: § 63 LBO
„Nach § 60 Abs. 1 LBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nichts anderes bestimmt ist“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 24.09.2012 – 2 A 223/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 – 2 B 49/12
Rn. 15 zitiert: § 63 LBO 2004
„Die von der Beigeladenen im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (§§ 63 LBO 2004, 1 Abs. 2 BauVorlVO 2011) im Februar 2012 eingereichten geänderten und nach dem förmlichen Verzicht der Beigeladenen auf die Rechte aus dem „Zulassungsbescheid“ vom 9.11.2011 allein noch relevanten …“
Rn. 20 zitiert: § 63 LBO 2004
„Insoweit handelt es sich um die Realisierung mit den durch die Regelungen über die Genehmigungsfreiheit (§ 63 LBO 2004) verbundener wirtschaftlicher Risiken im Verantwortungsbereich der Bauherrinnen und Bauherrn („Bauen auf eigenes Risiko“)“
Rn. 22 zitiert: § 63 Abs. 3 Satz 4 LBO
„… beinhaltet nach seinem eindeutigen Wortlaut insgesamt fünf von der Antragsgegnerin im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach den §§ 63 Abs. 3 Satz 4, 68 Abs. 3 LBO für erforderlich gehaltene und nach dieser gesetzlichen Vorgabe für die Baufreigabe notwendige Befreiungen auf der …“
Rn. 23 zitiert: § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004
„… hängige Geländestrukturen vorgeschriebenen Mittelungsverfahrens nicht zutrifft, wäre im Übrigen ein umfängliches Genehmigungsverfahren, dann nach § 65 Abs. 1 LBO 2004 unter Einschluss einer bauordnungsrechtlichen Prüfung, durchzuführen (§§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004)“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 – 2 B 48/12
Rn. 15 zitiert: § 63 LBO 2004
„Die von der Beigeladenen im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (§§ 63 LBO 2004, 1 Abs. 2 BauVorlVO 2011) im Februar 2012 eingereichten geänderten und nach dem förmlichen Verzicht der Beigeladenen auf die Rechte aus dem „Zulassungsbescheid“ vom 9.11.2011 allein noch relevanten …“
Rn. 20 zitiert: § 63 LBO 2004
„Insoweit handelt es sich um eine Realisierung mit den durch die Regelungen über die Genehmigungsfreiheit (§ 63 LBO 2004) verbundener wirtschaftlicher Risiken im Verantwortungsbereich der Bauherrinnen und Bauherrn („Bauen auf eigenes Risiko“)“
Rn. 22 zitiert: § 63 Abs. 3 Satz 4 LBO
„… vom 2.2.2012 beinhaltet nach seinem eindeutigen Wortlaut fünf von der Antragsgegnerin im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens nach den §§ 63 Abs. 3 Satz 4, 68 Abs. 3 LBO für erforderlich gehaltene und nach dieser gesetzlichen Vorgabe für die Baufreigabe notwendige Befreiungen auf der …“
Rn. 23 zitiert: § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004
„… hängige Geländestrukturen vorgeschriebenen Mittelungsverfahrens nicht zutrifft, wäre im Übrigen ein umfängliches Genehmigungsverfahren, dann nach § 65 Abs. 1 LBO 2004 unter Einschluss einer bauordnungsrechtlichen Prüfung, durchzuführen (§§ 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004)“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 14.02.2012 – 5 L 1919/11
Rn. 43 zitiert: § 63 LBO
„Nur soweit die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 LBO für Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ausgeschlossen ist oder aber der Bauherr aus sonstigen Gründen ohne eine förmliche behördliche Zulassungsentscheidung baut, ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 14.02.2012 – 5 L 1918/11
Rn. 43 zitiert: § 63 LBO
„Nur soweit die Erteilung einer Baugenehmigung nach § 63 LBO für Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans ausgeschlossen ist oder aber der Bauherr aus sonstigen Gründen ohne eine förmliche behördliche Zulassungsentscheidung baut, ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 07.02.2012 – 2 B 422/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 20.10.2011 – 5 L 510/11
Rn. 25 zitiert: § 63 LBO
„Die Nutzungsänderung war auch nicht nach § 63 LBO genehmigungsfrei, da zum Einen derzeit für das Gebiet wohl noch kein Bebauungsplan existiert – dieser befindet sich nach dem Vortrag der Antragstellerin erst in Aufstellung – und zum Anderen die Nutzung, bei der es sich um eine Vergnügungsstätte …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 28.09.2011 – 5 L 785/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 23.12.2010 – 2 E 330/10
Rn. 5 zitiert: § 63 LBO 2004
„Der Landesgesetzgeber hat bei nach § 63 LBO 2004 genehmigungsfreigestellten Bauvorhaben im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne (§ 63 Abs. 1 und 2 LBO 2004) die Berechtigung der Bauherrinnen und Bauherren zur Ausführung („Baufreigabe“) eines von den Festsetzungen des Plans abweichenden und …“
Rn. 5 zitiert: § 63 Abs. 1 LBO 2004
„Der Landesgesetzgeber hat bei nach § 63 LBO 2004 genehmigungsfreigestellten Bauvorhaben im Geltungsbereich qualifizierter Bebauungspläne (§ 63 Abs. 1 und 2 LBO 2004) die Berechtigung der Bauherrinnen und Bauherren zur Ausführung („Baufreigabe“) eines von den Festsetzungen des Plans abweichenden und …“
Rn. 5 zitiert: § 63 Abs. 3 Satz 4 LBO 2004
„… Berechtigung der Bauherrinnen und Bauherren zur Ausführung („Baufreigabe“) eines von den Festsetzungen des Plans abweichenden und damit befreiungsbedürftigen Vorhabens (§ 31 Abs. 2 BauGB) an die – gegebenenfalls fingierte – Erteilung des Dispenses geknüpft (§§ 63 Abs. 3 Satz 4, 68 Abs. 3 LBO 2004)“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 01.09.2010 – 5 L 795/10
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 28.04.2010 – 5 K 201/09
Rn. 24 zitiert: § 63 LBO
„… Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 LBO für die Erteilung isolierter Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans bei genehmigungsfreien Vorhaben (§ 63 LBO) zuständige Beklagte zu 2. bestehen unter prozessualen Gesichtspunkten keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken (§§ 44, 64 VwGO i.V.m. 59 …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Urteil vom 24.02.2010 – 5 K 1761/08
Rn. 23 zitiert: § 63 LBO
„Nach § 60 Abs. 1 LBO bedürfen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von Anlagen der Baugenehmigung, soweit in den §§ 61 bis 63 und 77 LBO nichts anderes bestimmt ist“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.