Nachgewiesen sind Entscheidungen, die sich in den Entscheidungsgründen mit der Vorschrift inhaltlich befassen, mit Randnummer, zitierter Norm und dem Satz des Gerichts, in dem sie in Bezug genommen wird. Zugeordnet sind Bezugnahmen auf die LBO 2004 in ihren jeweiligen Fassungen; Entscheidungen zu früheren Fassungen finden sich bei den Seiten der jeweiligen Fassung. Alle Entscheidungen: Rechtsprechungsübersicht.
-
OVG Saarland, Urteil vom 10.02.2026 – 2 A 102/24
Rn. 38 zitiert: § 64 LBO
„Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine (zu prüfenden) öffentlichrechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 73, 64 LBO)“
-
OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2023 – 2 B 96/23
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 25.07.2023 – 5 L 800/23
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 05.06.2023 – 2 A 14/23
Rn. 16 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO
„… durch einen rückwärtigen Anbau im Kellergeschoss und Nutzungsänderung von Kellerräumen zu Büroräumen“ unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO) geltend macht, das Verwaltungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass von dem Beigeladenen nur Räume seines …“
Rn. 17 zitiert: § 64 LBO
„… Rechten durch das bekämpfte Bauvorhaben kann sich dabei im Anfechtungsstreit gegen eine – wie hier – im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 64 LBO erteilte Genehmigung nur aus der Nichtbeachtung einer zum in § 64 Abs. 2 LBO festgelegten Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde …“
Rn. 17 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO
„… Bauvorhaben kann sich dabei im Anfechtungsstreit gegen eine – wie hier – im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 64 LBO erteilte Genehmigung nur aus der Nichtbeachtung einer zum in § 64 Abs. 2 LBO festgelegten Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde gehörenden Vorschrift ergeben“
Rn. 26 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO
„Eine Verletzung sonstiger nachbarschützender, vom Entscheidungsprogramm im § 64 Abs. 2 LBO nicht erfasster bauordnungsrechtlicher Vorschriften, die ihr im Wege einer Ermessensreduzierung einen Anspruch auf Tätigwerden des Beklagten vermitteln, hat die Klägerin ebenfalls nicht dargelegt“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 01.06.2023 – 2 A 13/23
Rn. 16 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO
„… durch einen rückwärtigen Anbau im Kellergeschoss und Nutzungsänderung von Kellerräumen zu Büroräumen“ unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO) geltend macht, das Verwaltungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass von dem Beigeladenen nur Räume seines …“
Rn. 17 zitiert: § 64 LBO
„… Rechten durch das bekämpfte Bauvorhaben kann sich dabei im Anfechtungsstreit gegen eine – wie hier – im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 64 LBO erteilte Genehmigung nur aus der Nichtbeachtung einer zum in § 64 Abs. 2 LBO festgelegten Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde …“
Rn. 17 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO
„… Bauvorhaben kann sich dabei im Anfechtungsstreit gegen eine – wie hier – im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 64 LBO erteilte Genehmigung nur aus der Nichtbeachtung einer zum in § 64 Abs. 2 LBO festgelegten Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde gehörenden Vorschrift ergeben“
Rn. 26 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO
„Eine Verletzung sonstiger nachbarschützender, vom Entscheidungsprogramm im § 64 Abs. 2 LBO nicht erfasster bauordnungsrechtlicher Vorschriften, die ihm im Wege einer Ermessensreduzierung einen Anspruch auf Tätigwerden des Beklagten vermitteln, hat der Kläger ebenfalls nicht dargelegt“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Urteil vom 13.12.2022 – 2 A 153/22
Rn. 35 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO
„Das Vorhaben fügt sich auch nach dem Ergebnis des Berufungsverfahrens nicht, wie von § 34 Abs. 1 BauGB (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO) gefordert, in die Eigenart der näheren Umgebung ein“
Rn. 47 zitiert: § 64 LBO
„… zu den früheren Genehmigungsverfahren zum sogenannten „Baulückenschluss“ im linken Teil wohl nur aus Gründen der Verfahrenswahl im Sinne des § 64 LBO für das „Hofgebäude“ geschehen, auch eine separate Beurteilung einzelner Teile der Bebauung auf dem Grundstück zum Anlass nehmen, eine …“
Rn. 54 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO
„Ob dem Genehmigungsanspruch des Klägers nach § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO nicht ausräumbar auch die dort wieder 2015 in das Prüfungsprogramm der Unteren Bauaufsichtsbehörden im Vereinfachten Genehmigungsverfahren aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Vorgaben der §§ 7, 8 LBO beziehungsweise § 50 …“
Rn. 54 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO
„Gleiches gilt für die Frage der Zulässigkeit der vom Kläger im hinteren Bereich des „Hofgebäudes“ vorgenommene bauliche Integration des dort befindlichen Energieleitungsmastes nach „sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften“ (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO)“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Urteil vom 27.01.2022 – 2 C 113/21
Im Leitsatz des Gerichts genannt; Fundstelle in den Gründen siehe Volltext.
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 23.06.2021 – 2 A 351/20
Rn. 16 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO
„… Definition handelt und dass die Vorgaben des § 6 LBO an die „Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken“ nach dem eindeutigen Wortlaut des § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO, der gerade insoweit eine Einschränkung der Prüfung vereinfachten Baugenehmigungsverfahren regelt, offensichtlich nicht …“
Rn. 16 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBO
„Die Klägerin hat – von ihrem Rechtsstandpunkt konsequent – nach der Bauakte auch keine Ausweitung des Prüfungsumfangs durch einen entsprechenden Abweichungsantrag (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 LBO) vorgenommen, da sie auch insoweit von einer Zulässigkeit ausgeht“
Rn. 16 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 LBO
„Halbsatz im Absatz 1 Satz 1 der Vorschrift ergebende Befugnis eigener Erweiterung des Prüfungsprogramms auf von § 64 Abs. 2 Satz 1 LBO nicht erfasste „öffentlich-rechtliche Vorschriften“ angewandt und die Frage ausreichender bauordnungsrechtlicher Erschließung des Vorhabens der Nutzungsänderung im …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 17.06.2021 – 2 A 48/21
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 12.05.2021 – 2 A 107/20
Rn. 16 zitiert: § 64 Abs. 3 Satz 1 LBO
„… sich zunächst nicht hinsichtlich der Abweisung des auf die Verpflichtung der Beklagten zur Bestätigung des Eintritts der Genehmigungsfiktion wegen Überschreitens der Entscheidungsfrist des § 64 Abs. 3 Satz 1 LBO bezogen auf den mit Eingang am 12.10.2016 bei der Beklagten eingegangenen Bauantrag“
Rn. 16 zitiert: § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO
„Das Verwaltungsgericht hat einen solchen Anspruch auf der Grundlage des § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO mit Blick auf die von dem Kläger Anfang Dezember 2016 eingereichten neuen Planunterlagen zu Recht verneint“
Rn. 18 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO
„Inwiefern die Forderung der Beklagten im Schreiben vom 24.11.2016 zur Anpassung der Pläne an die nach § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO zwingend und unabhängig von bauplanungsrechtlichen Aspekten des Vorhabens mit zu prüfenden Anforderungen des barrierefreien Bauens (§ 50 Abs. 2 LBO) überzogen „wie für …“
Rn. 25 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO
„… § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO unterliegt, kommt es für das negative Ergebnis eines Nichtbestehens des hilfsweise geltend gemachten Genehmigungsanspruchs (§§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO, 34 BauGB) nicht entscheidend auf die sich bei anderer Einstufung des Gebiets hypothetisch stellenden Folgefragen an, …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 04.12.2020 – 2 A 269/20
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 21.10.2020 – 5 K 1982/19
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 21.10.2020 – 5 K 1886/19
Rn. 31 zitiert: § 64 Abs. 3 Satz 6 LBO
„Rechtsgrundlage für den Anspruch der Klägerin ist § 64 Abs. 3 Satz 6 LBO, wonach im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen der Bauherrin die Genehmigung nach Satz 5 schriftlich zu bestätigen hat“
Rn. 32 zitiert: § 64 Abs. 1 LBO
„Das zur Genehmigung gestellte Vorhaben ist genehmigungspflichtig und fällt (unstreitig) unter das vereinfachte Genehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 1 i.V.m. § 63 Abs. 1 und 2 LBO)“
Rn. 32 zitiert: § 64 Abs. 3 Satz 3 LBO
„Zusätzliche Unterlagen oder Angaben hat sie ebenso nicht angefordert (§ 64 Abs. 3 Satz 3 LBO)“
Rn. 32 zitiert: § 64 Abs. 3 Satz 4 LBO
„Die Klägerin hat auch keinen Antrag auf Erteilung einer Ausnahme, Befreiung oder Abweichung im Sinne des § 64 Abs. 3 Satz 4 LBO nachgereicht“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 14.07.2020 – 2 A 272/19
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 26.06.2020 – 2 A 271/19
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 22.01.2020 – 2 A 273/19
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 22.01.2020 – 2 A 210/19
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 04.01.2019 – 2 B 344/18
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 12.12.2018 – 5 K 970/18, (5 K 80/16)
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 12.12.2018 – 5 K 104/18
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 28.11.2018 – 5 K 1500/16
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 03.08.2018 – 5 L 808/18
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 02.01.2018 – 2 B 820/17
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 02.11.2017 – 2 A 579/17
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 05.12.2016 – 2 B 298/16
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 30.08.2016 – 2 B 224/16
Rn. 8 zitiert: § 64 LBO 2015
„Im – wie hier – Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens nach § 64 LBO 2015 kann sich eine solche Rechtsverletzung durch die Genehmigungsentscheidung nur aus einer Nichtbeachtung materieller öffentlich-rechtlicher Bestimmungen ergeben, die nach der Vorgabe in dem § 64 Abs. 2 LBO 2015 zum …“
Rn. 8 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO 2015
„… nach § 64 LBO 2015 kann sich eine solche Rechtsverletzung durch die Genehmigungsentscheidung nur aus einer Nichtbeachtung materieller öffentlich-rechtlicher Bestimmungen ergeben, die nach der Vorgabe in dem § 64 Abs. 2 LBO 2015 zum Prüfungs- und Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde gehören“
Rn. 9 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2015
„… der erstinstanzlichen Entscheidung vorliegend insbesondere mit Blick auf das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2015) enthaltene, eine Bewertung nach Zumutbarkeitsgesichtspunkten gebietende Gebot nachbarlicher Rücksichtnahme nicht …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 29.06.2016 – 5 L 815/16
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 14.07.2015 – 5 K 32/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 19.11.2014 – 5 K 2185/13
Rn. 24 zitiert: § 64 Abs. 3 Satz 6 LBO
„Das Begehren auf Erteilung einer Bestätigung nach § 64 Abs. 3 Satz 6 LBO über das Bestehen einer Genehmigung nach § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO hat keinen Erfolg“
Rn. 24 zitiert: § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO
„Das Begehren auf Erteilung einer Bestätigung nach § 64 Abs. 3 Satz 6 LBO über das Bestehen einer Genehmigung nach § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO hat keinen Erfolg“
Rn. 35 zitiert: § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO
„Nach § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO gilt eine Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren als erteilt, wenn über den Bauantrag nicht innerhalb der Frist des Satzes 1 entschieden worden ist“
Rn. 36 zitiert: § 64 Abs. 1 Satz 1 LBO
„Es fehlt jedoch an dem Vorliegen der ersten Voraussetzung des § 64 Abs. 1 Satz 1 LBO, nämlich dem Eingang eines vollständigen Antrages“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 26.08.2014 – 5 L 996/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 07.05.2014 – 5 L 214/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 15.04.2014 – 2 B 201/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 21.10.2013 – 2 B 344/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 20.09.2013 – 2 B 339/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 15.05.2013 – 2 B 51/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 13.05.2013 – 5 L 687/13
Rn. 24 zitiert: § 64 LBO
„Auch die Voraussetzungen des § 64 LBO für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens lagen voraussichtlich nicht vor, weil das Spannbanner mit der Anbringung Bestandteil eines Hochhauses wird, das nicht unter die Gebäudeklassen 1 – 3 fällt, vielmehr gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 LBO einen Sonderbau …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 10.04.2013 – 5 K 37/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 20.03.2013 – 5 L 1781/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 11.03.2013 – 5 L 1880/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 14.01.2013 – 2 A 130/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 24.09.2012 – 2 A 223/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 28.06.2012 – 5 L 524/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 18.01.2012 – 5 K 437/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2012 – 2 B 400/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2012 – 2 B 398/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 26.10.2011 – 5 K 752/10
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 24.05.2011 – 5 L 324/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 08.12.2010 – 2 B 308/10
Rn. 10 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004
„… Reduzierung des nunmehr das gesamte Bauordnungsrecht ausklammernden präventiven Pflichtprüfungsprogramms im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004) notwendig ein für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung eingeschränkter …“
Rn. 10 zitiert: § 64 LBO 2004
„… notwendig ein für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung eingeschränkter Entscheidungsinhalt der Baugenehmigung nach § 64 LBO 2004 folgt. 4 Von daher geht der neuerliche Hinweis der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren weitgehend fehl, dass nach der erteilten …“
Rn. 10 zitiert: § 64 Abs. 1 LBO 2004
„Diese ganz überwiegend, insbesondere was den Brandschutz angeht, bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben im Sinne des § 64 Abs. 1 LBO 2004 darf die Bauaufsichtsbehörde nach der Vorgabe des Gesetzgebers in § 64 Abs. 2 LBO 2004 in diesem Verfahren – vorbehaltlich einer konkreten …“
Rn. 10 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO 2004
„… Anforderungen an Bauvorhaben im Sinne des § 64 Abs. 1 LBO 2004 darf die Bauaufsichtsbehörde nach der Vorgabe des Gesetzgebers in § 64 Abs. 2 LBO 2004 in diesem Verfahren – vorbehaltlich einer konkreten Abweichung (§ 68 Abs. 1 LBO 2004) und zusätzlich eines auf deren Zulassung …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 12.11.2010 – 5 K 1988/09
Rn. 37 zitiert: § 64 Abs. 1 Nr. 1 LBO 2004
„Das nach Art und Größe gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 1 LBO 2004 dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zugewiesene Vorhaben der Beigeladenen verletzt keine nach Maßgabe des § 64 Abs. 2 LBO 2004 in diesem Rahmen zu prüfenden baurechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Kläger zu dienen bestimmt sind.“
Rn. 37 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO 2004
„Das nach Art und Größe gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 1 LBO 2004 dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zugewiesene Vorhaben der Beigeladenen verletzt keine nach Maßgabe des § 64 Abs. 2 LBO 2004 in diesem Rahmen zu prüfenden baurechtlichen Vorschriften, die dem Schutz der Kläger zu dienen bestimmt sind.“
Rn. 38 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO 2004
„Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nach § 64 Abs. 2 LBO 2004 außer Abweichungen (Nr. 2 i.V.m. § 68 LBO 2004) nur die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Bauordnungsrechts geprüft, …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Beschluss vom 06.10.2010 – 5 L 915/10
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
OVG Saarland, Beschluss vom 23.09.2010 – 2 A 196/10
Rn. 11 zitiert: § 64 LBO 2004
„… Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO eingeschränkten Entscheidungsinhalt der Baugenehmigung nach § 64 LBO 2004 sowie auf die sich insoweit – allgemein – ergebende, in § 60 Abs. 2 LBO 2004 noch einmal klar gestellte uneingeschränkte …“
Rn. 11 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO 2004
„… befasst hat, mag angesichts des Streitstoffs nachvollziehbar sein, ist aber, wie das Verwaltungsgericht bereits dargelegt hat, nicht geeignet, die Genehmigungsentscheidung inhaltlich mit nach der gesetzlichen Vorgabe in § 64 Abs. 2 LBO 2004 nicht vorgesehenen materiellen Inhalten anzureichern.“
Rn. 12 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO 2004
„Der vom Kläger befürchtete materielle „Rechtsverlust“, der mit Blick auf Art. 14 GG eine den klaren Wortlaut des § 64 Abs. 2 LBO 2004 ignorierende verfassungskonforme Auslegung gebieten könnte, droht jedenfalls nicht.“
Rn. 20 zitiert: § 64 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004
„Wie sich dem § 64 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004 unschwer entnehmen lässt, sind Vorschriften der „ Landesbauordnung “, abgesehen von hier nicht relevanten konkreten Abweichungsanträgen (§§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 68 Abs. 1 LBO 2004), insgesamt nicht mehr Gegenstand des auch für die Anfechtung einer …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 12.05.2010 – 5 K 28/10
Rn. 29 zitiert: § 64 LBO
„Demgegenüber verlangt die Einreichung eines Bauantrages für Werbeanlagen im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 64 LBO) nach § 1 Abs. 1 und 3 Buchstabe c) BauVorlVO u.a. die Vorlage einer Vervielfältigung der Flurkarte (§ 2), des Lageplans (§ 3), der Bauzeichnungen (§ 4), der Bau- und …“
Rn. 31 zitiert: § 64 LBO
„Zwar entbinden die Genehmigungsfreiheit sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung (§§ 64, 65 und 67 Abs. 4 LBO) nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden und lassen die bauaufsichtlichen …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 12.05.2010 – 5 K 1876/09
Rn. 23 zitiert: § 64 Abs. 1 Nr. 1 LBO 2004
„Das nach Art und Größe gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 1 LBO 2004 dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zugewiesene Vorhaben des Beigeladenen verletzt keine nach Maßgabe des § 64 Abs. 2 LBO 2004 in diesem Rahmen zu prüfenden baurechtlichen Vorschriften, die dem Schutz des Klägers zu dienen bestimmt sind.“
Rn. 23 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO 2004
„Das nach Art und Größe gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 1 LBO 2004 dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zugewiesene Vorhaben des Beigeladenen verletzt keine nach Maßgabe des § 64 Abs. 2 LBO 2004 in diesem Rahmen zu prüfenden baurechtlichen Vorschriften, die dem Schutz des Klägers zu dienen bestimmt sind.“
Rn. 24 zitiert: § 64 Abs. 2 LBO 2004
„Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nach § 64 Abs. 2 LBO 2004 außer Abweichungen (Nr. 2 i.V.m. § 68 LBO 2004) nur die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Bauordnungsrechts geprüft, …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
-
VG Saarland, Urteil vom 24.02.2010 – 5 K 1761/08
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.