§LBOSaar
§72

Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

Gesetz
Landesbauordnung (LBO) vom 18. Februar 2004
Teil
5 · Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt
3 · Genehmigungsverfahren
Fassung gültig ab
22.02.2008
(1)

Hat eine Gemeinde ihr nach § 14 Abs. 2 Satz 2, § 22 Abs. 5 Satz 1, § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuches erforderliches Einvernehmen rechtswidrig versagt, kann das fehlende Einvernehmen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 im bauaufsichtlichen Verfahren oder im Widerspruchsverfahren ersetzt werden.

(2)

Die §§ 130 bis 133 und 137 Abs. 1 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. S. 2874), in der jeweils geltenden Fassung finden keine Anwendung.

(3)

1Das Einvernehmen der Gemeinde wird durch die Genehmigung oder den Widerspruchsbescheid ersetzt. 2Die Genehmigung oder der Widerspruchsbescheid ist insoweit zu begründen. 3Die Gemeinde ist vor Erlass der Genehmigung oder des Widerspruchsbescheids anzuhören. 4Dabei ist ihr Gelegenheit zu geben, binnen angemessener Frist erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

(4)

Entfällt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Genehmigung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 oder 4 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3987), in der jeweils geltenden Fassung haben Widerspruch und Anfechtungsklage auch insoweit keine aufschiebende Wirkung, als die Genehmigung das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt.

(5)

1Die Absätze 1 bis 4 finden entsprechende Anwendung, wenn über die Zulässigkeit eines Vorhabens nach § 14 Abs. 2 Satz 2, § 22 Abs. 5 Satz 1 sowie § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs in einem anderen Verfahren entschieden wird. 2Die zuständige Behörde holt vor ihrer Entscheidung die Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

Rechtsprechung zu § 72

12 Entscheidungen des OVG und des VG des Saarlandes mit Fundstelle anzeigen

Nachgewiesen sind Entscheidungen, die sich in den Entscheidungsgründen mit der Vorschrift inhaltlich befassen, mit Randnummer, zitierter Norm und dem Satz des Gerichts, in dem sie in Bezug genommen wird. Zugeordnet sind Bezugnahmen auf die LBO 2004 in ihren jeweiligen Fassungen; Entscheidungen zu früheren Fassungen finden sich bei den Seiten der jeweiligen Fassung. Alle Entscheidungen: Rechtsprechungsübersicht.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 05.07.2021 – 2 A 123/20

    • Rn. 22 zitiert: § 72 Abs. 3 Satz 3 LBO

      „… Die Berufung ist auch nicht mit Blick auf die Würdigung des Verwaltungsgerichts zuzulassen, der streitgegenständliche Vorbescheid unterliege bereits wegen eines Verstoßes gegen das Anhörungserfordernis der Klägerin im Rahmen der Ersetzung des Einvernehmens (§ 72 Abs. 3 Satz 3, 4 LBO) der Aufhebung“
    • Rn. 22 zitiert: § 72 Abs. 3 LBO

      „Ob diese Grundsätze auf die hier gerügten verfahrensrechtlichen „Fehler“ im Sinne des § 72 Abs. 3 LBO anzuwenden sind, erscheint fraglich, kann fallbezogen jedoch auf sich beruhen.“
    • Rn. 33 zitiert: § 72 Abs. 3 LBO

      „Auf die geltend gemachte „Schwierigkeit“, ob ein Anhörungsmangel nach § 72 Abs. 3 LBO nach Maßgabe des § 46 SVwVfG unbeachtlich sein kann, kommt es ebenso wie auf die „Frage des Inhalts und der Reichweite des beantragten Bauvorbescheids“ nicht entscheidungserheblich an“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 13.02.2019 – 2 B 251/18

    • Rn. 17 zitiert: § 72 Abs. 1 LBO

      „… kann nicht abschließend festgestellt werden, dass die der Beigeladenen durch den Antragsgegner unter ausdrücklicher Ersetzung ihres Einvernehmens (§ 72 Abs. 1 LBO) erteilte Baugenehmigung die Antragstellerin in ihren Rechten verletzt, weil das beabsichtigte Vorhaben planungsrechtlich unzulässig …“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 09.01.2019 – 2 B 289/18

    • Rn. 11 zitiert: § 72 Abs. 3 Satz 1 LBO 2015

      „Für die gegen eine solche Baugenehmigung (§ 72 Abs. 3 Satz 1 LBO 2015) eröffneten Rechtsbehelfsmöglichkeiten der Gemeinden im Streit um die Rechtmäßigkeit der Ersetzung, konkret deren Anfechtung mit Widerspruch und Anfechtungsklage, gelten bezogen auf den vorläufigen Rechtsschutz dieselben …“
    • Rn. 11 zitiert: § 72 Abs. 4 LBO 2015

      „Nach dem dies klarstellenden § 72 Abs. 4 LBO 2015 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des …“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 18.06.2018 – 2 B 104/18

    • Rn. 8 zitiert: § 72 Abs. 4 LBO 2004

      „Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 25.07.2014 – 2 B 288/14

    • Rn. 16 zitiert: § 72 Abs. 4 LBO 2004

      „Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.11 Diese Regeln über die Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens und die in diesen Fällen eröffneten …“
    • Rn. 16 zitiert: § 72 Abs. 5 LBO 2004

      „… der Gemeinden gelten entsprechend, wenn – wie hier – über die Zulässigkeit des Vorhabens unter Einschluss der bauplanungsrechtlichen Anforderungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden wird (§§ 72 Abs. 5 LBO 2004, 13, 19 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 4“
    • Rn. 20 zitiert: § 72 Abs. 3 LBO 2004

      „Die von der Antragstellerin angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Dezember 201118 betraf einen Fall, in dem eine Ersetzung „ohne dieses Verfahren“ – gemeint ist das Verfahren nach § 72 Abs. 3 LBO 2004 - erfolgt war“
  • OVG Saarland, Urteil vom 27.05.2014 – 2 A 2/14

    • Rn. 37 zitiert: § 72 Abs. 1 LBO 2004

      „Das zeigt im Umkehrschluss bereits der Wortlaut des § 72 Abs. 1 LBO 2004, der einer Ersetzungsbefugnis auf die Fälle „rechtswidriger“ Versagung des Einvernehmens begrenzt.“
  • VG Saarland, Beschluss vom 15.05.2014 – 5 L 572/14

    • Rn. 42 zitiert: § 72 Abs. 3 LBO

      „Zum Zweiten hat der Antragsgegner voraussichtlich zutreffend darauf hingewiesen, dass § 72 Abs. 3 LBO lex specialis gegenüber der allgemeinen Regelung des § 28 SVwVfG darstellt und dieses Verfahren eingehalten wurde“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 07.02.2012 – 2 B 422/11

    • Rn. 18 zitiert: § 72 Abs. 4 LBO 2004

      „… 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.2 Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 …“
  • VG Saarland, Beschluss vom 30.12.2011 – 5 L 1863/11

    • Rn. 21 zitiert: § 72 Abs. 3 Satz 1 LBO

      „Denn die vom Antragsgegner durch die Erteilung des Bauscheins vom 24.11.2011 entsprechend § 72 Abs. 3 Satz 1 LBO vorgenommene Ersetzung des Einvernehmens entspricht nicht den formellen Anforderungen des § 72 Abs. 3 LBO.“
    • Rn. 21 zitiert: § 72 Abs. 3 LBO

      „Denn die vom Antragsgegner durch die Erteilung des Bauscheins vom 24.11.2011 entsprechend § 72 Abs. 3 Satz 1 LBO vorgenommene Ersetzung des Einvernehmens entspricht nicht den formellen Anforderungen des § 72 Abs. 3 LBO.“
    • Rn. 24 zitiert: § 72 Abs. 3 Satz 3 LBO

      „Da jedoch, wie sich aus dem Wortlaut des § 72 Abs. 3 Satz 3 LBO eindeutig ergibt, nach der Ablehnung der Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde immer Gelegenheit zu geben ist, binnen angemessener Frist erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden, ist eine Baugenehmigung, die ohne …“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 13.07.2011 – 2 B 231/11

    • Rn. 23 zitiert: § 72 Abs. 4 LBO 2004

      „… Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden.6 Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 gilt das auch hinsichtlich einer im Einzelfall erfolgten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Untere …“
    • Rn. 23 zitiert: § 72 Abs. 1 LBO 2004

      „… (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden.6 Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 gilt das auch hinsichtlich einer im Einzelfall erfolgten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 LBO 2004.7“
    • Rn. 26 zitiert: § 72 LBO 2004

      „… 1 BauGB Rechnung getragen, zusätzlich anschließend im Baugenehmigungsverfahren von der ihm durch die §§ 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, 72 Abs. 1 LBO 2004 eingeräumten Möglichkeit einer Ersetzung des Einvernehmens Gebrauch gemacht und auch dabei ersichtlich die formellen Vorgaben des § 72 LBO 2004 beachtet“
    • Rn. 26 zitiert: § 72 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004

      „… wirksam „versagt“ werden konnte und daher überhaupt Anlass für eine Ersetzung desselben bestand, beziehungsweise, ob die neuerliche Verweigerung des Einvernehmens im Mai 2010 gegebenenfalls im Sinne des § 72 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004 „rechtswidrig“ erfolgte, bedarf insoweit daher keiner Vertiefung“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 25.03.2011 – 2 B 100/11

    • Rn. 12 zitiert: § 72 Abs. 4 LBO 2004

      „… 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet. 3 Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 …“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 02.09.2010 – 2 B 215/10

    • Rn. 19 zitiert: § 72 Abs. 4 LBO 2004

      „Das gilt auch für das Saarland. 15 Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung …“
    • Rn. 20 zitiert: § 72 Abs. 1 LBO 2004

      „Wie der Wortlaut des diese Vorschrift ausdrücklich mit aufführenden § 72 Abs. 1 LBO 2004 verdeutlicht, gelten auch hierfür die Regelungen der Absätze 2 bis 4 des § 72 LBO 2004“
    • Rn. 20 zitiert: § 72 LBO 2004

      „Wie der Wortlaut des diese Vorschrift ausdrücklich mit aufführenden § 72 Abs. 1 LBO 2004 verdeutlicht, gelten auch hierfür die Regelungen der Absätze 2 bis 4 des § 72 LBO 2004“
    • Rn. 21 zitiert: § 72 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004

      „… gewählten integrativen Ansatz, 17 wonach die Ersetzungsentscheidungen der Bauaufsichtsbehörde durch die „Genehmigung“ vorzunehmen sind (§ 72 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004), unter Vollziehbarkeitsgesichtspunkten überhaupt – wie das Verwaltungsgericht angenommen hat – Raum für eine gesonderte …“