§LBOSaar
§68

Abweichungen

Gesetz
Landesbauordnung (LBO) vom 18. Februar 2004
Teil
5 · Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
Abschnitt
3 · Genehmigungsverfahren
Fassung gültig ab
26.04.2025
(1)

1Die Bauaufsichtsbehörde soll Abweichungen von bauaufsichtlichen Anforderungen dieses Gesetzes und auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften zulassen, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Anforderung und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Abs. 1 vereinbar sind. 2Dies gilt insbesondere für

1.

Vorhaben, die der Weiternutzung bestehender Gebäude dienen,

2.

Vorhaben zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien oder

3.

Vorhaben zur Erprobung neuer Bau- und Wohnformen.

3§ 86a Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.

(2)

1Die Zulassung von

1.

Abweichungen nach Absatz 1,

2.

Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung nach § 31 des Baugesetzbuchs,

3.

Ausnahmen und Befreiungen von Regelungen der Baunutzungsverordnung über die zulässige Art der baulichen Nutzung nach § 34 Abs. 2 Halbsatz 2 des Baugesetzbuchs,

4.

Abweichungen, die eine Ermessensentscheidung nach der Baunutzungsverordnung in der jeweils anzuwendenden Fassung verlangen, ist gesondert in Textform zu beantragen; der Antrag ist zu begründen.

2Für Anlagen, die keiner Genehmigung bedürfen, sowie für Abweichungen von Vorschriften, die im Genehmigungsverfahren nicht geprüft werden, gilt Satz 1 entsprechend; § 73 Abs. 2 gilt entsprechend.

(3)

Zulassungen von Abweichungen nach Absatz 2 gelten drei Jahre; § 74 Absatz 2 gilt entsprechend.

(4)

1Bezüglich des Brandschutzes bedarf es der Zulassung einer Abweichung durch die Bauaufsichtsbehörde nach Abs. 1 Satz 1 nicht, soweit die Bauherrin oder der Bauherr eine Bescheinigung einer oder eines Prüfsachverständigen im Sinne der Rechtsverordnung nach § 86 Abs. 3 vorlegt, aus der sich ergibt, dass die bauaufsichtlichen Anforderungen auch unter Berücksichtigung von Abweichungen erfüllt sind. 2Satz 1 gilt nicht, soweit Abweichungen von Bestimmungen bezüglich des Brandschutzes erforderlich sind, die auch öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berühren, und die Nachbarschaft nicht zugestimmt hat.

Rechtsprechung zu § 68

27 Entscheidungen des OVG und des VG des Saarlandes mit Fundstelle anzeigen

Nachgewiesen sind Entscheidungen, die sich in den Entscheidungsgründen mit der Vorschrift inhaltlich befassen, mit Randnummer, zitierter Norm und dem Satz des Gerichts, in dem sie in Bezug genommen wird. Zugeordnet sind Bezugnahmen auf die LBO 2004 in ihren jeweiligen Fassungen; Entscheidungen zu früheren Fassungen finden sich bei den Seiten der jeweiligen Fassung. Alle Entscheidungen: Rechtsprechungsübersicht.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 21.09.2026 – 2 B 80/26

    • Rn. 11 zitiert: § 68 LBO

      „… hat seinem Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die dem Beigeladenen unter dem 20.10.2025 erteilte Baugenehmigung für die „Erweiterung eines Wohnhauses und Garage“ und gegen den „Bescheid über Abweichungen (§ 68 LBO)“ vom 20.10.2025 zu Unrecht nicht entsprochen.“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 27.06.2025 – 2 A 164/24

    • Rn. 34 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO

      „… das sich die diesbezügliche Begründung der angefochtenen Bescheide durch Inbezugnahme zu eigen gemacht hat, die normativen Vorgaben aus § 68 Abs. 1 LBO i.V.m. den örtlichen Bauvorschriften falsch angewandt und die Zulassung der beantragten Abweichungen zu Unrecht versagt hat, lässt …“
  • OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2023 – 2 B 96/23

    • Rn. 16 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO

      „Der Antragsgegner hat den Beigeladenen unter dem 4.4.2023 mit gesondertem Bescheid eine Abweichung nach § 68 Abs. 1 LBO zur Ausräumung dieses Genehmigungshindernisses erteilt.9 Nach der insoweit allein maßgeblichen (vermaßten) Grundrisszeichnung des Erdgeschosses in der Akte, die einen seitlichen …“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Urteil vom 28.08.2018 – 2 A 158/18

    • Rn. 29 zitiert: § 68 Abs. 3 LBO 2004

      „Diese Festsetzung ist – anders als die im Befreiungsbescheid nach § 68 Abs. 3 LBO 2004/2008 vom 11.7.2014 als zweiter Punkt aufgeführte und bei der Flachdachkonstruktion nicht eingehaltene, offensichtlich allein städtebaulich gestalterische Funktion aufweisende Festsetzung der Dachform (damals § 9 …“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 02.11.2017 – 2 A 579/17

    • Rn. 17 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „Insoweit ist lediglich zu ergänzen, dass diese nach § 68 Abs. 1 LBO 2004/2015 in das Ermessen der Unteren Bauaufsichtsbehörde gestellte Entscheidung gegenüber früheren Reglungen zur „Befreiung“ keine zwingende Härtefallklausel mehr enthält, jedoch ebenfalls zumindest vom gesetzlichen Ansatz her …“
    • Rn. 19 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „… dass insoweit im Falle einer isolierten Beantragung der Baugenehmigung nur für dieses Gebäude seitens des Beklagten wegen der Zustimmungserklärung des Eigentümers der betroffenen Nachbarparzelle keine Hindernisse für die Erteilung einer Abweichung gesehen worden wären (§ 68 Abs. 1 LBO 2004/2015)“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 28.01.2016 – 2 B 236/15

    • Rn. 13 zitiert: § 68 Abs. 3 LBO

      „Die nach dem - bis zum 3.9.2015 geltenden - § 68 Abs. 3 LBO bei verfahrens- und genehmigungsfreien Vorhaben von den Gemeinden im Saarland zu erteilenden isolierten planungsrechtlichen Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB) werden von dem bundesgesetzlichen Ausschluss des Suspensiveffekts für die …“
    • Rn. 13 zitiert: § 68 Abs. 3 Satz 2 LBO 2004

      „An das Vorliegen einer erteilten oder durch Fristablauf nach Antragstellung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 LBO 2004 fingierten Befreiung war nach der bis zum 3.9.2015 geltenden Bestimmung in § 63 Abs. 3 Satz 4 LBO 2004 die Baufreigabe geknüpft“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 26.08.2015 – 2 B 154/15

    • Rn. 17 zitiert: § 68 Abs. 3 LBO 2004

      „… Anforderungen einer nach § 31 Abs. 2 BauGB insoweit gebotenen Einzelfallprüfung genügenden, offenbar als „Befreiungsbescheid“ auf der Grundlage des § 68 Abs. 3 LBO 2004 gedachten, von den Antragstellern ersichtlich bisher aber auch nicht angefochtenen Schreiben der Gemeinde K. vom 25.6.2015 …“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 19.11.2014 – 5 K 451/13

    • Rn. 33 zitiert: § 68 Abs. 3 S. 2 LBO

      „Der Eintritt der Befreiungsfiktion nach § 68 Abs. 3 S. 2 LBO setzt indessen den Eingang eines vollständigen Befreiungsantrages voraus.“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Urteil vom 27.05.2014 – 2 A 2/14

    • Rn. 43 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „… 3 BauNVO 1990) im Hinblick auf einen innen liegenden „Technikraum“ – von der Bauaufsichtsbehörde beim Beklagten unter Gewährung einer Abweichung (§ 68 Abs. 1 LBO 2004) von den einschlägigen Bestimmungen des Abstandsflächenrechts (§ 7 Abs. 5 LBO 2004) zugelassen.13 Entsprechend heißt es in dem …“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 21.02.2014 – 2 B 12/14

    • Rn. 15 zitiert: § 68 Abs. 3 LBO 2004

      „Des ungeachtet könnten die Antragsteller selbst bei unterstellter Fortgeltung dieser den alleinigen Gegenstand der Befreiungsbescheide (§ 68 Abs. 3 LBO 2004) bildenden gestalterischen Vorgabe und einem Verstoß hiergegen durch das insoweit von der Antragsgegnerin zugelassene Vorhaben keine …“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 24.04.2013 – 5 K 658/12

    • Rn. 41 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „Das ist hier nicht der Fall. 51 Die materiell-rechtliche Zulässigkeit des Vordachs kann auch nicht im Wege der Abweichung4 erreicht werden, weil die Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 LBO 2004 nicht vorliegen“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Beschluss vom 04.03.2013 – 5 L 411/13

    • Rn. 41 zitiert: § 68 LBO

      „Das gebietet es, immer auch die Möglichkeit einer nachträglichen Legalisierung unter Zulassung von Abweichungen (§ 68 LBO) in den Blick zu nehmen.“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Beschluss vom 04.02.2013 – 5 L 36/13

    • Rn. 60 zitiert: § 68 LBO

      „Mit dem Zulassungsbescheid (§ 68 LBO) hat die Antragsgegnerin der Beigeladenen nach § 68 Abs. 3 LBO in Verbindung mit § 31 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 30 BauGB) erteilt.“
    • Rn. 60 zitiert: § 68 Abs. 3 LBO

      „Mit dem Zulassungsbescheid (§ 68 LBO) hat die Antragsgegnerin der Beigeladenen nach § 68 Abs. 3 LBO in Verbindung mit § 31 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 30 BauGB) erteilt.“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Beschluss vom 04.02.2013 – 5 L 15/13

    • Rn. 52 zitiert: § 68 LBO

      „Mit dem Zulassungsbescheid (§ 68 LBO) hat die Antragsgegnerin der Beigeladenen nach § 68 Abs. 3 LBO in Verbindung mit § 31 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 30 BauGB) erteilt.“
    • Rn. 52 zitiert: § 68 Abs. 3 LBO

      „Mit dem Zulassungsbescheid (§ 68 LBO) hat die Antragsgegnerin der Beigeladenen nach § 68 Abs. 3 LBO in Verbindung mit § 31 BauGB Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 30 BauGB) erteilt.“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Beschluss vom 15.01.2013 – 5 L 1863/12

    • Rn. 40 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „Die materiell-rechtliche Zulässigkeit des offenen Bauwerks als Rinderstall kann ohne Schalldämmung auch nicht im Wege der Abweichung erreicht werden, weil die Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 LBO 2004 nicht vorliegen“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 24.09.2012 – 2 A 223/12

    • Rn. 13 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „… belastende rechtliche Konsequenzen als beispielsweise die in aller Regel die Zustimmung des Nachbarn voraussetzende Erteilung einer Abweichung nach § 68 Abs. 1 LBO 2004/2008, die das Abstandsflächenerfordernis als solches aufhebt.9 Dies zwingt schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zu der vom …“
    • Rn. 29 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „… nachbarschützenden Anforderungen des Bauordnungsrechts – dazu zählen die sich aus § 7 LBO 2004 ergebenden Grenzabstandserfordernisse – gegen den Willen der betroffenen Nachbarn in aller Regel nicht in Betracht kam, auch für die nunmehr in § 68 Abs. 1 LBO 2004 vorgesehene Abweichungsmöglichkeit gilt“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 06.06.2012 – 5 K 16/12

    • Rn. 34 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „Die materiell-rechtliche Zulässigkeit des Vordachs kann auch nicht im Wege der Abweichung erreicht werden, weil die Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 LBO 2004 nicht vorliegen“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 – 2 B 49/12

    • Rn. 24 zitiert: § 68 Abs. 3 LBO 2004

      „Für die nach § 68 Abs. 3 LBO 2004 nach der Entscheidung des Landesgesetzgebers partiell an die Stelle der Bauaufsichtsbehörde tretenden Städte und Gemeinden gilt gerade mit Blick auf die von ihnen selbst erlassenen planungsrechtlichen Vorgaben in Bebauungsplänen nichts anderes.“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 – 2 B 48/12

    • Rn. 24 zitiert: § 68 Abs. 3 LBO 2004

      „Für die nach § 68 Abs. 3 LBO 2004 nach der Entscheidung des Landesgesetzgebers partiell an die Stelle der Bauaufsichtsbehörde tretenden Städte und Gemeinden gilt gerade mit Blick auf die von ihnen selbst erlassenen planungsrechtlichen Vorgaben in Bebauungsplänen nichts anderes.“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 23.11.2011 – 5 K 2325/10

    • Rn. 36 zitiert: § 68 LBO

      „Auch wenn sie dafür Zahlungen an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke leisten musste, ändert dies nichts daran, dass die Möglichkeit der Bebauung erst durch die Erteilung der nach § 68 LBO erforderlichen Abweichung geschaffen wurde“
    • Rn. 37 zitiert: § 68 LBO

      „Denn der von der Klägerin errichtete Verbrauchermarkt steht auf drei Seiten auf der Grenze, so dass er ohne Erteilung einer Abweichung nach § 68 LBO wegen der Verletzung der Abstandsflächenvorschriften unzulässig ist“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 07.09.2011 – 5 K 83/11

    • Rn. 29 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „Die materiell-rechtliche Zulässigkeit des Vordachs kann auch nicht im Wege der Abweichung erreicht werden, weil die Voraussetzungen des § 68 Abs. 1 LBO 2004 nicht vorliegen“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Beschluss vom 08.12.2010 – 2 B 308/10

    • Rn. 10 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „… die Bauaufsichtsbehörde nach der Vorgabe des Gesetzgebers in § 64 Abs. 2 LBO 2004 in diesem Verfahren – vorbehaltlich einer konkreten Abweichung (§ 68 Abs. 1 LBO 2004) und zusätzlich eines auf deren Zulassung zielenden Antrags des Bauherrn (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO 2004) – generell nicht …“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 12.11.2010 – 5 K 1988/09

    • Rn. 38 zitiert: § 68 LBO 2004

      „Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nach § 64 Abs. 2 LBO 2004 außer Abweichungen (Nr. 2 i.V.m. § 68 LBO 2004) nur die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Bauordnungsrechts geprüft, …“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • OVG Saarland, Urteil vom 17.06.2010 – 2 A 425/08

    • Rn. 32 zitiert: § 68 LBO 2004

      „… wäre mangels Vorliegens der insoweit geltenden gesetzlichen Anforderungen auch zu keinem Zeitpunkt durch die Gewährung einer Abweichung (§ 68 LBO 2004) oder – früher – einer Befreiung (§§ 75 Abs. 3 LBO 1996, 64 Abs. 1 LBO 1988, 95 Abs. 1 LBO 1974/80) mit Blick auf eine atypische …“
    • Rn. 32 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO 2004

      „Das gilt auch für die nunmehr in § 68 Abs. 1 LBO 2004 vorgesehene Abweichungsmöglichkeit.“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 12.05.2010 – 5 K 1876/09

    • Rn. 24 zitiert: § 68 LBO 2004

      „Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird nach § 64 Abs. 2 LBO 2004 außer Abweichungen (Nr. 2 i.V.m. § 68 LBO 2004) nur die Zulässigkeit des Vorhabens nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs und den sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften außerhalb des Bauordnungsrechts geprüft, …“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 28.04.2010 – 5 K 201/09

    • Rn. 24 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO

      „… die sowohl zum Tätigwerden gegenüber dem Bauherrn ermächtigt (§§ 57 Abs. 2, 81, 82 LBO) als auch für die Erteilung der Abweichung zuständig (§ 68 Abs. 1 LBO) ist, mit der Anfechtungsklage gegen die nach § 68 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 LBO für die Erteilung isolierter Befreiungen von den …“
    • Rn. 54 zitiert: § 68 LBO

      „b) Die mit Bescheid des Beklagten zu 1. vom 09.07.2008 der Beigeladenen erteilte Abweichung gemäß § 68 LBO für das Fertigteilgerätehaus wegen der Unterschreitung der Abstandsfläche rückseitig ist ebenfalls im Hinblick auf eine Verletzung der Rechte des Klägers nicht zu beanstanden“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.

  • VG Saarland, Urteil vom 17.02.2010 – 5 K 1903/08

    • Rn. 53 zitiert: § 68 LBO

      „Insbesondere kommt eine Abweichung nach § 68 LBO für diese Anlage nicht Betracht, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen“
    • Rn. 53 zitiert: § 68 Abs. 1 LBO

      „Denn nach § 68 Abs. 1 LBO kann eine Abweichung nur dann zugelassen werden, wenn sie unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen, insbesondere den Anforderungen des § 3 Abs. 1 LBO vereinbar ist“

    Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 26.04.2025); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.