Nachgewiesen sind Entscheidungen, die sich in den Entscheidungsgründen mit der Vorschrift inhaltlich befassen, mit Randnummer, zitierter Norm und dem Satz des Gerichts, in dem sie in Bezug genommen wird. Zugeordnet sind Bezugnahmen auf die LBO 2004 in ihren jeweiligen Fassungen; Entscheidungen zu früheren Fassungen finden sich bei den Seiten der jeweiligen Fassung. Alle Entscheidungen: Rechtsprechungsübersicht.
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OVG Saarland, Beschluss vom 05.09.2023 – 2 B 96/23
Rn. 17 zitiert: § 81 LBO
„… verfolgten Anordnungsbegehrens auf sofortige Einstellung der Bauarbeiten (§ 123 Abs. 1 VwGO) ist darauf hinzuweisen, dass eine Baueinstellung (§ 81 LBO) durch den Antragsgegner nicht in Betracht kommt, solange die Beigeladenen Inhaber einer nach dem zuvor Gesagten gemäß § 212a Abs. 1 BauGB …“
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VG Saarland, Beschluss vom 04.11.2021 – 5 L 1076/21
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OVG Saarland, Beschluss vom 02.07.2020 – 2 B 194/20
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OVG Saarland, Beschluss vom 28.05.2020 – 2 B 176/20
Rn. 11 zitiert: § 81 Abs. 1 LBO
„… notwendigen Baugenehmigung (§ 60 Abs. 1 LBO) ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Untersagung weiterer Arbeiten auf der Grundlage des § 81 Abs. 1 LBO. Die Intention der Sicherung des formellen Baurechts lag dem Tätigwerden des Antragsgegners im konkreten Fall deutlich erkennbar …“
Rn. 15 zitiert: § 81 Abs. 1 LBO
„Insgesamt hat der Antragsgegner damit durch seine umfangreichen Feststellungen die Voraussetzungen für sein Einschreiten nach dem § 81 Abs. 1 LBO, was die „formelle Illegalität“ anbelangt – um es mit den Worten des Antragstellers in der Beschwerdebegründung auszudrücken – zumindest ausreichend …“
Rn. 18 zitiert: § 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO
„… Hinweis auf das Fehlen einer notwendigen Bauerlaubnis zur Ausführung eines Bauvorhabens (formelle Illegalität) begründeten Baueinstellungsanordnung (§ 81 Abs. 1 Nr. 1 LBO) kommt schließlich einer vom Adressaten eingewandten materiellen Genehmigungsfähigkeit der Anlage unter …“
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OVG Saarland, Beschluss vom 02.01.2018 – 2 B 820/17
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 05.12.2016 – 2 B 298/16
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 28.01.2016 – 2 B 236/15
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 07.05.2014 – 5 L 214/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 15.04.2014 – 2 B 201/14
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 20.09.2013 – 2 B 339/13
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.07.2013 – 2 B 320/13
Rn. 12 zitiert: § 81 LBO 2004
„Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand spricht vielmehr alles dafür, dass ein solcher Einschreitensanspruch auf der Grundlage des einschlägigen § 81 LBO 2004 nicht besteht“
Rn. 13 zitiert: § 81 LBO 2004
„Allein aus einem objektiven Verstoß gegen den § 35 BauGB kann ein subjektiver Einschreitensanspruch von Nachbarn auf der Grundlage der §§ 81, 82 Abs. 2 LBO 2004 oder gar des § 82 Abs. 1 LBO 2004 nicht hergeleitet werden“
Rn. 15 zitiert: § 81 LBO 2004
„… Einschreiten des Antragsgegners zum Schutz etwaiger allein privater Rechte der Antragstellerin durch hoheitliche Inanspruchnahme des Beigeladenen (§§ 81, 82 LBO 2004) ohne Verletzungen öffentlich-rechtlicher Vorschriften von der Rechtsordnung nicht legitimiert ist und damit auch nicht als …“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.06.2013 – 2 B 30/13
Rn. 38 zitiert: § 81 LBO 2004
„Das Verwaltungsgericht hat die Antragsgegnerin auch zu Recht – antragsgemäß – verpflichtet, die Bauarbeiten auf der Grundlage von § 81 LBO 2004 (erneut) sofort vollziehbar einzustellen.“
Rn. 40 zitiert: § 81 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004
„Hinsichtlich des geplanten Mehrfamilienhauses der Beigeladenen liegen nach der Aussetzung der Vollziehbarkeit der Baugenehmigung mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 81 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004 für den Erlass einer Baueinstellungsanordnung vor“
Rn. 40 zitiert: § 81 Abs. 1 LBO 2004
„… Vorschriften würde der Antragstellerin als direkter Grundstücksnachbarin während der Bauphase grundsätzlich ungeachtet des der Behörde in § 81 Abs. 1 LBO 2004 eingeräumten Ermessens und unabhängig von einer tatsächlichen Betroffenheit einen subjektiven Anspruch auf Tätigwerden der …“
Rn. 40 zitiert: § 81 LBO 2004
„… nicht im Wege einer Tektur in das Verfahren eingeführt, wobei die Frage einer – hier ohnehin nicht ersichtlichen – Verfahrensfreistellung der Änderung (§ 61 Abs. 1 LBO 2004) und deren Berücksichtigung bereits im vorliegenden Verfahren auch mit Blick auf den § 81 LBO 2004 keiner Vertiefung bedarf“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.06.2013 – 2 B 29/13
Rn. 40 zitiert: § 81 LBO 2004
„Das Verwaltungsgericht hat die Antragsgegnerin auch zu Recht – antragsgemäß – verpflichtet, die Bauarbeiten auf der Grundlage von § 81 LBO 2004 (erneut) sofort vollziehbar einzustellen.“
Rn. 42 zitiert: § 81 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004
„Hinsichtlich des geplanten Mehrfamilienhauses der Beigeladenen liegen nach der Aussetzung der Vollziehbarkeit der Baugenehmigung mit zumindest überwiegender Wahrscheinlichkeit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 81 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004 für den Erlass einer Baueinstellungsanordnung vor“
Rn. 42 zitiert: § 81 Abs. 1 LBO 2004
„… Vorschriften würde den Antragstellern als direkten Grundstücksnachbarn während der Bauphase grundsätzlich ungeachtet des der Behörde in § 81 Abs. 1 LBO 2004 eingeräumten Ermessens und unabhängig von einer tatsächlichen Betroffenheit einen subjektiven Anspruch auf Tätigwerden der …“
Rn. 42 zitiert: § 81 LBO 2004
„… nicht im Wege einer Tektur in das Verfahren eingeführt, wobei die Frage einer – hier ohnehin nicht ersichtlichen – Verfahrensfreistellung der Änderung (§ 61 Abs. 1 LBO 2004) und deren Berücksichtigung bereits im vorliegenden Verfahren auch mit Blick auf den § 81 LBO 2004 keiner Vertiefung bedarf“
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 – 2 B 49/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 10.05.2012 – 2 B 48/12
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2012 – 2 B 400/11
Im Leitsatz des Gerichts genannt; Fundstelle in den Gründen siehe Volltext.
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2012 – 2 B 398/11
Im Leitsatz des Gerichts genannt; Fundstelle in den Gründen siehe Volltext.
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 20.10.2011 – 5 L 510/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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VG Saarland, Beschluss vom 09.08.2011 – 5 L 579/11
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 08.12.2010 – 2 B 308/10
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.
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OVG Saarland, Beschluss vom 09.03.2010 – 2 B 516/09
Hinweis: Die Vorschrift wurde nach der Entscheidung geändert (Lesefassung gültig ab 10.04.2020); Wortlaut und Absatzzählung können abweichen.